
AW: welche Rechte besitzt noch der Urheber ?
Also bis auf die letzte Bedingung würde ich noch alles als soweit als Ok ansehen. Aber sofern ein Beitrag genug Schöpfungshöhe erreicht hat das er dem Urheberrecht unterliegt, was bei Gedichten oder Geschichten i.d.R. ja der Fall sein dürfte, hat man ein Löschungsrecht. Deshalb würde ich die AGB Klausel als unwirksam ansehen, da sie gegen das UrhG verstößt und auch aus meiner Sicht her nicht ausschließbar wäre. Das Anrecht auf Löschung/Vernichtung meines Werkes habe ich als Urheber inne.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung