
AW: Wieso ist dies erlaubt?
Beispiel 1) Ebay - Dort kann man ja die jeweiligen Fotos zu seinem Produkt
reinstellen, was man verkaufen will. Sei es das Cover eines PC-Spiels, Fotos
von Büchern oder was auch immer. Wie kann sowas möglich sein, wenn doch
überall gesagt wird, dass das Urheberrecht beachtet werden muss? Insbesondere
interessant dabei ist, dass in dem Falle ja sogar Ebay an sich dafür haftbar
gemacht werden müsste und die einzelnen User ja unbestraft davon kommen
würden wenn überhaupt ....
Im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Sache, ist dessen Abbildung erlaubt, ohne dabei urheber-, marken- oder geschmacksmusterrechtliche Rechte zu verletzen. Ansonsten gäbe es ja zahlreiche Probleme im geschäftlichen Verkehr, bzw. zu einem riesigen Papierkrieg, wenn man für jedes Prospekt eine Anfrage beim Rechteinhaber der Ware machen müsste.
Beispiel 2) Google - Über die Google-Bildersuche ist dies ja auch quasi eine
Veröffentlichung von Bildern, die denen nicht gehört. Das dann da steht, dass
diese Fotos urheberrechtlich geschützt sind, ändert doch nichts an der
Tatsache, dass nirgens eine Erlaubnis von den unzähligen Millionen Autoren
bzw. Urhebern erbittet wurde. Ich mein auf meiner Seite darf ich doch auch
nicht nur durch so einen Vermerk, dass das Bild nicht mir gehört, Bilder nehmen
und auf meine Website packen - Diese Erlaubnis ist ja der Knackpunkt.
Ich würde hier einen Unterschied sehen, zwischen der einfachen Indexierung eines Bildes in einer Suche und einer themenbezogenen Abbildung eines Werkes auf einer Webseite. So stehtb ei Google das Bild in keinem Zusammenhang zu einem bestimmten Inhalt, sondern ist lediglich ein Ergebnis einer Suchanfrage eines Nutzers. Google bietet lediglich einen Dienst an, hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die Ergebnisdarstellung (von Zensur mal abgesehen). Ich würde hier keine direkte Rechtsverletzung sehen, sondern höchstens eine Störerhaftung, da kein menschliches Tun seitens Google vorliegt, es wird halt ein Dienst angeboten, der nicht zwingend darauf abzielt eine Rechtsverletzung zu begehen.
Auch sehe ich keine Verwendung in den Bildern, da es sich auch nur um Thumbnails handelt, erst beim Klick auf das verkleinerte Bild, kommt man zur Großansicht, diese findet aber auf der Seite des möglichen Urhebers statt. Man könnte dies als Bildlink, bzw. Bildverweis auslegen.
Beispiel 3) Treuhandservice - Inwiefern kann dieser überhaupt erlaubt sein, insofern sich dadurch Menschen irgendwelche afrikanischen Kanzleien oder so eintragen lassen und dann auf der Website tun können was sie wollen? Ich mein, dass dies der Hauptnutzungszweck heutzutage davon ist, liegt fast glasklar auf der Hand ...
Ich kenne Treuhandservice bei eBay und anderen Plattformen, aber hab dennoch keinen Schimmer was du mit deiner Aussage mitteilen willst.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung