
AW: Rückgaberecht bei unpassenden Teilen
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatz würde in einem solchen Fall nicht ziehen, da der Kunde es ja persönlich abgeholt hat, es also nich ausschließlich über Kommunikationsmittel abgewickelt wurde. Da das Widerrufsrecht bei Fernabsatz nur existiert weil eine Prüfung wie im Laden nicht möglich ist. Der Käufer hätte es also hätte er es bei der Prüfung feststellen können.
Also blieben nur noch andere Gründe für den Rücktritt.
Wäre zum Beispiel ein Sachmangel. Den würde ich hier aber ausschließen, da sich das Teil wahrscheinlich dafür eignet, wofür es gedacht ist und auch die mittlere Güte aufweist. Es kann ja, unabhängig von der Lackierung verwendet werden. Das beeinträchtigt ja lediglich die Optik und nicht die Funktion.
Dann wäre noch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft als Rücktrittsgrund. Da aber sicherlich weder am Telefon noch im Laden über das Aussehen gesprochen wurde - sonst wäre es ja gar nicht zu dem Kauf gekommen - dürfte die Eigenschaft nicht zugesichert gewesen sein.
Vielleicht Irrtum über Eigenschaften oder bei der Übermittlung der Bestellung (das wäre dann Anfechtung) - wohl auch nicht, wenn das Teil das richtige war und der Händler wohl kaum was dafür kann, dass der Hersteller etwas ändert. Die Frage ist, ob er es hätte wissen können. Das bezweifle ich auch, da er die richtigen Daten hatte und Ersatzteile, die nicht auf Lager sind, bestimmt auch nicht immer kennt oder kennen muss.
Mehr Anspruchsgrundlagen fallen mir auf Anhieb nicht ein. Vielleicht gibt es ja noch andere.
Aber bei den Genannten würde ich für den Käufer kaum Chancen sehen, wenn der Verkäufer nicht aus Kulanz handelt und das Teil zurück nimmt (was sicherlich davon abhängt, wie oft er solche Teile braucht). Man sollte sich also irgendwie gütlich einigen, vor Gericht würde ich dem Käufer (es sei denn irgendwas hab ich übersehen) kaum Chancen geben.