
AW: Musikvideos auf eigener Homepage einbinden - GEMA, Youtube und Urheberrecht
Sehe ich genauso. Wenn du das Video direkt einbindest, also das Video wird auf deiner Webseite angeschaut, ist es ein Element deiner Webseite. Für den Nutzer ist es nicht unbedingt erkenntlich das es nicht zu dieser Seite gehören könnte (nicht jeder weiß was Youtube ist), also setzt man das Video evtl. mit deiner Seite in Verbindung. Bzw. die darin vermittelten Inhalte, werden mit der Webseite in Verbindung gestellt. Schließlich ist das Video ja gewollt dort eingebunden. Also als Inhalt auf der eigenen Seite. Somit würde ich schon sagen das man dafür haftbar gemacht werden könnte.
Eine einfacher Link auf das Video bei Youtube, wäre hier wiederum etwas anderes.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung