
AW: Ausschluss der Rücknahme bei Nichtgefallen
Ein Verkäufer kann das Widerrufsrecht nur unter den genannten Bedingungen ausschließen. Ein "Überschreiben" des Gesetzes durch die AGB ist nicht möglich.
Ich sehe das so: Wenn der Verkäufer die Ware also tatsächlich nicht für den Kunden angefertigt hat (sieht man meiner Meinung nach daran, dass er entweder mehr als eine verkauft, die Bestellung ohne spezifische Auswahl erfolgt [zum Beispiel der kunde sagt er will sie rot-weiss und nicht blau-weiß]), ist das Widerrufsrecht gegeben. Ist es speziell für den Kunden angefertigt, muss er das nachweisen (und dazu reicht nicht "ich kleb da erst nach Bestellung was drauf") - es muss wirklich nach Kundenwunsch(!) angefertigt worden sein - dass heißt der Kunde muss auch einen individuellen Wunsch geäußert haben.