Hallo an alle.
Ich habe eine theoretische Rechtsfrage. Wenn man bei einem online Magazin einen Artikel verfasst, gehört dieser dem Autor?
Natürlich mit der Vorraussetzung, dass der Autor nicht dafür bezahlt wurde, sondern dies ehrenamlich tat.
Hätte der Autor das Recht den Artikel enfernen zu lassen?
Wenn der Autor so einen Artikel selbstständig enfernen würde, hätte der Besitzer der Seite das Recht einen Schadensersatz zu fordern?