
AW: Zusätzliche Kosten für Versand - eBay
Wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass die Kosten tatsächlich so hoch sind, kann er meiner Meinung nach die durchaus geltend machen.
Andererseits würde ich hier rechtlich die Frage sehen, ob es sich um eine Hol-, Schick- oder Bringschuld handelt. Soweit ich weiß, wird vom Gesetz erstmal davon ausgegangen, das eine Holschuld vorliegt, das heißt, der Kunde müsste sich darum kümmern. Und das Gesetz schließt nicht aus, dass wenn man Versandkosten zahlt es immer noch eine Holschuld ist (der Versand erfolgt dann im Auftrag des Käufers).
Das müsste man eben alles prüfen. Und aufgrund der Kosten lohnt sich dafür ja schon fast die professionelle Hilfe (=Anwalt)