
AW: Ausschluss auf Verdacht? Leistungsverweigerung?
Ich hab zwar keine Ahnung, was genau du meinst, aber allgemein kann ich schon mal antworten:
Ich gehe erstmal davon aus, dass zwischen dem Betreiber des Forums und dem Nutzer kein Vertrag geschlossen wurde (in der Regel erfolgt sowas gegen Bezahlung).
Von der Voraussetzung ausgehend: Ja, ein Admin / Betreiber eines Forums hat das Recht, auszusperren wen er will, auch wenn ihm sein Nick nicht passt. Es gibt kein Recht, was jemanden dazu zwingt, seine Internetdienste jedermann offen zur Verfügung zu stellen. Der Betreiber kann also entscheiden, wen und was er zulassen will und kann Maßnahmen treffen, die andere von der Nutzung seines Angebotes auschließen.
- darf auf Verdacht hin ein Ausschluss erfolgen?
Wie gesagt, es kann sogar ohne Verdacht, nur weil der Betrieber gerade einen schlechten Tag hat, erfolgen.
- dürfen die Leistungen dadurch einseitig abgedreht werden?
Es könne einzelne Dienste und alles abgedreht werden. Ganz nach Belieben des Betreibers.Garantiert nicht
StGB: Nötigung: Wer einen Menschen rechtswidrig mit
Gewalt oder durch
Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt ...
Das passt ja nun gar nicht.
ist das rechtlich in Ordnung?
Es gibt kein Recht, was dem entgegensteht oder was das untersagen würde, also würde ich mal sagen: ja, ist es.