Hallo,
Man nehme an, Person A versteigert einen alten Laptop für 100,-€ auf privater Auktionsbasis und eine Person B ersteigert dies.
Person A würde es versichert senden und Person B würde sich darauf hin melden und behauptet dass ein RAM-Riegel fehlen würde und der Akku defekt wäre.
Person B würde daraufhin rechtliche Schritte einleiten
Person A wäre aber nicht bereit, das Geld zu ersetzen, da es bei Ihm noch funktionstüchtig gelaufen ist.
Person B würde behaupten, beim Auspacken 2 Zeugen gehabt zu haben. Person A würde aber auch einen Zeugen haben, der bestätigen könnte, dass der Laptop noch einwandfrei lief und ordnungsgemäß verpackt worden ist.
Wie würde das ausgehen, welche Chanchen hätte dieser Fall, teuer und gerichtlich zu enden (für Person A)?
mfg
k2lod