
Arger bei Rücksendekosten
Hallo,
es kann vorkommen, dass es bei Widerruf und Rücksendung zu Problemen kommt wegen der Erstattung der Rücksendekosten ab 40 Euro.
In diesem Zusammenhang folgend Situation:
Der Händler fügt seiner Auftragsbestätigung den Vermerk an, dass im Falle der Rücksendung eine Rücksendeplakette angefordert werden muß, ausgelegte Versandkosten würden nicht erstattet.
Nach einer oder zwei Wochen widerruft der Kunde und fragt vorsichtshalber beim Händler an, wie die ordnungsgemäße Rücksendung denn ablaufen soll. In der Antwort wird erklärt:
Bitte verpacken Sie den kompletten Artikel mit allem Zubehör in der original Verpackung in einen Karton ein und senden Sie es an folgende Adresse...
Legen Sie bitte eine Kopie der Rechnung bei und vermerken Sie Ihren Umtauschwunsch. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Gutschrift auch auf Ihr Kreditkartenkonto.
Unfreie Sendungen können wir leider nicht annehmen.
Nach erfolgter Kaufpreiserstattung wird die Erstattung des ausgelegten Portos vom Händler verweigert mit dem Hinweis auf die Fußnote in der damaligen Auftragsbestätigung.
Wenn der Händler darauf hinweist, dass die Sendung freigemacht werden muß, meint doch jeder Kunde, dass er das Porto vorstrecken muß. Weil der Händler den Hinweis auf die Rücksendeplakette unterlässt sieht das nach einem Trick aus, die Kostenerstattung zu umgehen.
Kennt sich da jemand aus, ob das zulässig ist? Es würde ja bedeuten, dass das Widerrufsrecht in diesem Teilpunkt recht leicht unterlaufen werden kann. Wer denkt denn an die mail von damals, als er das Produkt bestellt hat, wenn er doch extra noch erklärt bekam, wie er es machen soll.
Danke für Antworten
und Gruß
Wolfgang