
AW: Namensrechte bei eingetragenen Vereinen
Zum Thema Verein und Namensrecht gabs hier schon mal eine Diskussion
[url]http://forum.e-recht24.de/1952-rechtlicher-anspruch-domainnamen.html[/url]
Ist also strittig, ob ein Verein Namensrechte geltend machen kann oder nicht. Meiner Meinung nach kaum - wenn es ein sehr bekannter Verein ist, ja, aber lokale Vereine weniger.
Auch zählt das Namensrecht nur, wenn es um ähnliche Themen geht, also der neue auch ein Verein mit ähnlicher Ausrichtung wäre. Uninteressant wäre es, wenn das Neue eine private Seite wäre oder ein Gewerbe. So sehe ich das jedenfalls.
Können die Vereinsmitglieder dann einen verklagen?
Nein. Sie könnten bestenfalls, falls entgegen meiner Meinung doch ein Namensrecht besteht, Unterlassung fordern, man müsste die Domaine und Verwendung des Namens dann aufgeben.