
AW: Nutzungsrechte bei Fotos
Das klingt ja fast wie eine Klausuraufgabe 
Ich würde hier Y nur als Subunternehmer ansehen, dass heißt Y hat durch X im Auftrag von F (Firma) gehandelt und somit auch die Aufgaben und Vereinbarungen von F und X übernommen.
Dabei steht natürlich nicht das Urheberrecht des Y in Frage, wohl aber möglicherweise das Nutzung- und Verwertungsrecht. Wenn F und X vereinbart haben, dass F alleinig über die Bilder verfügen darf (Ausschluss oder Übergabe der Nutungs- und Verwertungsrechte), müsste sich Y daran halten. Wenn es eine derartige Vereinbarung des Ausschlusses der Nutzungs. und Verwertungsrechte zwischen X unf F nicht gegeben hat (also X hätte die Bilder auch verwenden können), darf es auch Y.
Das größte Problem wäre, wenn Y gar nicht gewußt hat, dass er nicht für X sondern für F arbeitet, da die Nutzungs- und Verwertungsrechte zwischen X und Y niocht ausgeschlosen wurden (wegen fehlender Vereinbarung). Dann würde glaube ich ein Gericht entscheiden müssen, ob Y davon hätte wissen können, dass er für F arbeitet (spezielle Produkte des F, Firmengebäude des F ...)