
AW: Unrechtmäßig Sperrung?
Sofern man in einem Zahlungsverzug ist und zwei Mahnungen bekommen hat kann das Mahnungsgeld auf 40€ ansteigen, wenn es sich bei dem Vertrag um nicht mal einen Euro handelt. Sprich darf man für den Klick der Sperrung 10€ verlangen.
Die Kosten darf jeder selbst festlegen. Das Gesetz gestattet nur, das die Kosten einer Mahnung dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Allerdings bleibt es meines Wissens dem Schuldner freigestellt nachzuweisen, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist. Was meistens schwer fällt. Auch könnten die Kosten bereits in den Vertragsbedingungen festgelegt sein, was bedeutet, dass man diese akzeptiert hat und hinterher nicht mehr anzweifeln kann.
Nehmen wir an die Mahnung betrifft nur die Domain, d.h. also der Account wurde bezahlt ist es dann vom Hoster rechtlich möglich auch den Account zusperren?
Auch das hängt vom Vertrag ab. Wenn der Dienstleister sich das im Vertrag vorbehält, kann er das durchaus machen. Das Gesetz verbietet es ihm nicht. Er kann sogar das Konto pfänden, wenn nicht gezahlt wird ... Auch kann der Gläubiger sich aussuchen, auf welche Leistungen er das bezahlte Geld anwendet, wenn nicht alles gezahlt wird. Also wenn man Domaine & Account bezahlen müsste, kann der Dienstleister durchaus das bezahlte Geld für die Domaine verwenden (was ich zum Beispiel als Dienstleister machen würde, da man hier auch nur Vertragspartner der Domainregistrierung ist und mit denen keinen Ärger bekommen will) - damit wäre der Account nicht vollständig gezahlt und der Dienstleister kann die Leistung vorübergehend aussetzen.
Das Genannte ist also immer eine Frage des abgeschlossenen Vertrages und der damit verbundenen Bedingungen.