
AW: Verkäufer-Recht bei nicht erhaltener Zahlung?
Zu den einzelnen Punkten:
- Ein Kaufvertrag bedarf es nicht, wenn sich alle Parteien über die Bedingungen einig sind. Es reicht auch eine mündliche Vereinbarung, oder sogar nur eine schlüssige Handlung (gibt es zig tausendfach in jedem Leben - zum Beispiel der Einkauf im Laden).
- Ein Kaufvertrag kommt also mit der Einigung zustande, allerdings ist immer das Problem der Beweispflicht, wenn man nichts schriftliches vereinbart. jeder muss dann das nachweisen, was für ihn günstig ist.
- Der Käufer hat die Pflicht, seinen Teil des Vertrags (Bezahlung) zu erfüllen. Tut er das nicht, kommt er in Verzug.
- Und es ist sehr wohl das Problem des Käufers, wenn die Banken Fehler machen, der er dafür zu sorgen hat, das der Verkäufer sein Geld bekommt.
- Kommt der Käufer seiner Pflicht auch nach Mahnung und Fristsetzung nicht nach, hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (genauso wie ein Käufer, wenn er seine Ware nicht erhält)
- Neben dem Kaufvertrag gibt es auch den Punkt der Eigentumsübertragung im deutschen Recht. Bei dem Beispiel würde ich es so sehen, dass B noch nicht Eigentümer des Accounts ist (falls es das überhaupt gibt), da noch keine endgültige Übertragung stattgefunden hat. B hat also keine Eigentumsrechte daran.
- Ist ein Kaufvertrag nicht mehr gültig, muss der Zustand wie früher wieder hergestellt werden - A könnte also dem B das gesamte Geld zurückzahlen müssen, was er da reingesteckt hat. Würde ich aber als ziemlich verzwickt sehen, da hier die Sache mit den gezogenen Nutzungen sehr schwer zu ermitteln.
Meine persönliche Meinung: A hat zwar bei wiederholter Verweigerung der Zahlung das Recht zurückzutreten, könnte jedoch das Geld, das B da reingesteckt hat, eventuell zurückzahlen müssen.
Ansnonsten würde ich sagen, B hat genauso wenig Ahnung vom Recht, wenn er mit Anzeige droht. Das Ganze ist nämlich Zivilrecht und hat mit Strafrecht (Anzeige) meiner Meinung nach absolut nichts zu tun.