
AW: Teilnahmeausschluss von Minderjährigen
Ja, ein solcher Ausschluss ist meiner Meinung nach möglich. Bei einigen Gewinnspielen erforderlich, anderen angeraten (besonders im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen), ansonsten würde ich dies als "Vertragsfreiheit" bezeichnen.
Und den Ausschluss des Rechtsweges verstehe ich so, dass ein Klageverfahren wegen der Auswahl des Gewinners nicht stattfinden kann - das ist durchaus üblich.
Wer damit nicht einverstanden ist, braucht ja nicht teilnehmen.
Es gibt meines Wissens kein Recht, was jemanden dazu zwingt oder ihm ein recht einräumt, an einem Gewinnspiel teilzunehmen.