Hallo,
mich beschäftigt folgende Frage und zwar, wer das Anrecht hat auf eine registrierte Domain:
Vor 3 Jahren hat ein einem Verein angehörendes Mitglied sich eine Domain Namens als Beispiel [url]www.Verein.de[/url]. auf seinem Namen registriert und in seinen vorhandenen Webhosting-Paket mit aufgenommen. Später erklärte sich der Verein bereit, lediglich die monatlichen Webhosting-Kosten des Mitgliedes zu übernehmen. Eine Abstandszahlung zur Herausgabe der Domain ist seitens des Verein nie geleistet worden. Im Gegenzug hat sich ein anderes Mitglied bereit erklärt, die Page kostenlos zu erstellen und zu pflegen, da auch seine Domain dem Webhosting-Paket des anderen Verein-Mitgliedes angehört, welche Kosten schließlich vom Verein mitgetragen werden.
Nun kommt's:
Die beiden Mitglieder (a = Domaininhaber + b = Webmaster) gehören beide nicht mehr dem Verein an. Der Verein fordert nun die Herausgabe der Domain, A fordert hierfür aber eine Abstandszahlung Summe X (welche durch Onlinebewerter bewertet wurden) mit der Begründung, dass er registrierter Eigentümer der Verein-Domain ist. Bei Leistung der vorgeschlagenen Abstandszahlung verzichtet B auf die Urheberrechte seines Homepagematerials / Inhalts, welches ausschließlich von/durch ihn erarbeitet worden ist. Der Verein fügt in seiner Begründung an, die Domain bereits bezahlt zu haben, wobei die monatl. Zahlungen rein allein ausschließlich für die monatliche Veröffentlichung im Web (Webhosting-Paket-Gebühren) beziehen.
Wer ist im Recht? Wer ist Eigentümer der Domain? Wer hätte wenn überhaupt ggf. Anspruch auf Zahlungen vom Verein?