
AW: Schutz des Künstlernames
Wenn es tatsächlich ein Künstlername ist ist der über das Namensrecht geschützt. Muss man nicht registrieren lassen. Hier entscheidet wohl allein der Bekanntheitsgrads und die Verwendung. Wenn doch registriert, dann meines Wissens als Marke.
Und somit gelten alle Regelungen für die Registrierung von Domainen die bei allen geschützten Marken gelten. Auf jeden Fall ist es untersagt, wenn Verwechslungsgefahrt besteht oder der Name ausgenutzt wird. Alles andere entscheidet der Einzelfall, wenn der Künstler sich also gestört fühlt, wird er sich dagegen verwehren. Und wenn er damit durchkommt, muss man die Domaine freigeben.