
AW: Recht bzgl. Google Analytics.
Wenn der Seitenanbieter eine entsprechende Datenschutzerklärung hat, braucht er aus meiner Sicht in den AGBs nicht sonderlich darauf hinzuweisen. Denn die Software tut ja nichts anderes als viele andere, meistinstallierte, Serversoftware, die heute fast jeder Webmaster nutzt. Es handelt sich hier halt nur um einen Drittanbieter und wird meist im Zusammenhang mit Google-Adwords verwendet.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung