Hallo,
Unternehmer A möchte auf seiner Seite ein Gewinnspiel veranstalten, bei dem jeder gewinnen kann, der sich in den Newsletter einträgt.
Angenommen, Unternehmer A kauft im Elektromarkt um die Ecke ein modernes Musikabspielgerät mit 4 Buchstaben und schreibt beim Gewinnspiel:
.. gewinnt einen |Ihr wisst schon| mit |Produktdetails|!
MUss das Einverständnis des Produkt-Herstellers eingeholt werden,
wenn man einen selbst im Geschäft gekauften Preis als Gewinn verlosen und bewerben möchte?