
AW: Verkauf nicht bezahlter Ware bei Ebay
Nichts. Im deutschen Recht muss jeder seine Ansprüche selbst und kann nur seine eigenen Ansprüche geltend machen. Da V gegen X keine Ansprüche mehr hat, kann er auch nichts unternehmen (okay, kann er schon, aber das wäre das Papier nicht wert ...)
Eine Straftat liegt wenn ich das richtig sehe auch nicht vor, da X keinen mir bekannten Straftatbestand erfüllt.
V könnte bestenfalls die anderen verkäufer informieren, muss aber aufpassen, da unerwünschte Zusendung von Emails als Spam gewertet werden kann. Das kann für V also schlimmstenfalls nach hinten losgehen.
Meiner Meinung nach sollte V froh sein, das er sein Geld hat und nicht wieder mit X Geschäfte machen. Denn so funktioniert eigentlich Markt: Wer sich nicht "richtig" verhält, mit dem macht man keine Geschäfte mehr - und irgendwann ist der Ander vom Markt verschwunden.