
AW: Verschwiegenheitspflicht
Eine Verschwiegensheitspflicht im engeren Sinne verpflichtet nur dazu, dass man nichts Dritten weitersagen darf. Das heißt nicht, dass man derartige Projekte, die man selbst laufen hat, nicht weiterführen darf.
Wenn also jemand jetzt einen Vertrag zu was auch immer unetrschreiben will und da ein eigenes Projekt findet könnte es zu erheblichen Problemen können - Ideenklau ist da noch eines der harmlosen. Man sollte sich seine Partner also vorher sehr genau raussuchen, bevor man die mit den Ideen konfrontiert.
Das Problem ist auch, dass derartige Ideen in D kaum geschützt werden können, so lebt man immer mit dem Risiko, dass wenn man jemanden in irgendeiner Art und Weise mit ins Boot holt, der derjenige ist, der die Bootsplanken ansägt ...
Zu solchen Fällen hab ich schon einige weniger gute Erfahrungen gemacht, da bringt auch die beste Verschwiegenhgeit nichts - er erzählt niemandem was, er tut es einfach selbst.