
AW: Vertragsrücktritt vom Verkäufer??
Meine Meinung:
- ein Vertrag ist zustande gekommen
- es liegt ein Sachmangel vor (falsches Teil)
- der Käufer kann Nachbesserung verlangen (Zusendung des richtigen Teils)
(Alternative 1 beginnt hier)
- der Verkäufer kann Nachbesserung anbieten - allerdings könnten hierbei Aufwände (höherer Preis) geltend gemacht werden, allerdings muss das vom Käufer akzeptiert werden, sonst keine Nachbesserung
- Verkäufer verweigert damit endgültig die Nachbesserung, Käufer kann vom Kauf zurücktreten
- Bei Rücktritt entstehen Schadensersatzforderungen (Mehraufwand bei Beschaffung), Verkäufer muss diesen Schaden und alle Aufwendungen des Käufers ersetzen.
Alternative 1:
- der Verkäufer tritt nach §275 BGB (Unmöglichkeit) vom Vertrag zurück
- Käufer hat ebenfalls Schadensersatzanspruch
Die zutreffenden Paragraphen des BGB kennt jeder Anwalt
Hab ich irgendwas vergessen?