Laut rechtskräftigen Urteilen des Amts- und Landgerichts Berlin soll ja die "Protokollierung von Surfspuren" auf Basis des Telemediengesetzes (TMG) untersagt sein. Wie weit ist denn das gefaßt?
Wen man z.B. auf seiner Seite einen Counter mit Seitenstatistik (z.B. Statcounter) eingebaut hat, über den ein externer Dienstleister die IP-Adressen der Besucher zu statistischen Zwecken mitloggt, macht man sich dann strafbar bzw. zum Ziel für Abmahnanwälte?
Ich bin ja auch gegen Vorratsdatenspeicherung, aber die IPs sind ja zu 99% eh dynamisch und somit im Logfile erstmal anonymisiert.
Es ist halt schon interessant, aus welchen Ländern auf die eigenen Seiten zugegriffen wird und von welchen Seiten die Leute kamen. Die IP-Adressen selber interessieren dabei ja eigentlich nicht, aber das kann man sich ja bei den kostenlosen Anbietern kaum aussuchen.
Siehe auch: wirspeichernnicht.de