
AW: Rechte des Autoren an seinen Beiträgen / Pflichten des Inhabers
Zu diesem Thema gibt es hier schon sehr viele Beiträge und Antworten
Zunächst musst du dich aber erstmal fragen, ob du überhaupt Nutzungsrechte an das Forum gegeben hast (Forenregeln oder sonst was, müsstest du bei der Registrierung zugestimmt haben).
Urheberrecht kann man bei der Menge Text wohl annehmen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.