
AW: Vorkasse bei privatem Verkauf?
Das ist die Frage der Vertragsfreiheit. Wenn im Gesetz keine Verbote ausgesprochen werden, kann man als Vertragspartei (und dabei spielt es keine Rolle ob gewerblich, privat, juristische oder natürliche Person) vereinbaren was man möchte, und wenn die andere Vertragspartei zustimmt, gilt es als vereinbart.
Da es zu dem Thema keine Regelung gibt, sondern nur "wenn nicht anders vereinbart" ist eine Vereinbarung der Vorauszahlung durchaus möglich (und wird bei eBay zum Beispiel tausendfach täglich gemacht - auch bei Privatverkäufen). Und da macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen Privat oder irgendetwas anderem.
Kurz: Die Regelung ist durchaus rechtskräftig, wenn beide ihr zustimmen.
Allerdings kann eine nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen eine Auflösung des Vertrags zur Folge haben. Sprich: eine Partei möchte etwas nicht mehr, dann kann man den Vertrag auflösen.
Ich als Verkäufer in einer solchen Situation würde vom Vertrag zurückzutreten, da der Käufer offensichtlich nicht gewillt ist, den Vertrag so einzuhalten wie vereinbart, was dazu führt, das es am Ende nur Streitigkeiten geben wird ... Aber das sollte jeder für sich selbst entscheiden, das ist weder ein Rat noch ein Tipp