
AW: Gewährleistung gewerblicher Verkäufer
Wie du schon richtig erkannt hast hat das Problem nichts mit Widerruf zu tun. Also ist die Frist völlig egal.
Denn es bestand ja ein Sachmangel und der Verkäufer müsste entweder Nacherfüllen oder das Geld zurück überweisen.
So sehe ich das auch. Zusätzlich könnte noch der Hersteller wegen der zerstörten Sachen in Anspruch genommen werden (Produkthaftung).
Und ist es zulässig keinerlei Angaben über die Gewärleistung in der Artikelbeschreibung zu haben?
Ja, denn dann gilt die gesetzlich festgelegte Gewährleistung (BGB). Ist übrigens auch mit allen, nicht im Vertrag geregelten Sachen,, so - dann gilt das Gesetz. Das bedeutet: 6 Monate bei Sachmängeln, die vermutlich schon beim Kauf bestanden haben. Dann gibt es noch andere Fristen aber die dürften hier egal sein.
Ist der entstandene Schaden auch vom Verkäufer zu tragen?
Hatte ich schon beantwortet. Nach Produkthaftungsgesetz der Hersteller, wenn es auf einen Fabrikationsfehler zurückzuführen ist, wovon man nach 2 Monaten ausgehen könnte.
Und wie sollte der Käufer in so einem Fall weiter agieren? Polizeianzeige?
Also auch hier wieder: Anzeige nur bei Straftat, hier liegt keine vor, also werden alle Ansprüche zivilrechtlich geltend gemacht werden müssen. Tipp von mir wäre ein Anwalt, spezialisiert auf Vertragsrecht.