Hi, ich hätte da mal eine Frage:
Viele leute downloaden ja MP3 und Filme aus dem Internet. Nun hört man immer, dass die Musik / Filmindustrie anhand der angebotenen Dateien eines Users Anzeige erstellt. Mich würde mal interessieren, ob es denn ausreicht anhand eines Logfiles / Screenshots zu behaupten der User XY hätte Dateien zum Download angeboten. So ein Logfile / Screenshot kann von jedem gefälscht werden. Ich kann mir darüberhinaus nicht vorstellen, dass ein Provider JEDEN Traffic mitloggt der von seinen Usern verursacht wurde.
Daraus folgt: Wie kann denn also bewiesen sein, dass tatsächlich von dem User mit IP XY Dateien angeboten wurden? Muss die Polizei also erst eine Hausdurchsuchung machen? Was, wenn bei dieser Durchsuchung nichts gefunden wird? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass als beweis ein popliges Logfile ausreicht.
2te Frage:
Ich habe von einem Urteil gehört, das entschieden hat, dass die Provider die Daten wie IP Adresse etc. nur für die tatsächliche dauer des Zugangs speichern dürfen. Da hat so ein Typ gegen die Telkom geklagt und gesagt bei einem Flatratetarif, wäre die Speicherung von Daten wie IP, Einwahlzeitpunkt etc. technisch nicht nötig um eine Rechnung zu stellen, daraus folgt => die daten sind privat und dürfen nicht gespeichert werden (und schon gar keine 90 tage oder länger). Er hat recht bekommen. Kurz nach diesem Urteil wurde bei meinem anbieter (QSC-AG) dann z.b. die Trafficübersicht aus dem Benutzerportal mit der Begründung entfernt, sie dürfen dies rechtlich nicht mehr anbieten. Also die nächste Frage: Wenn dieses Urteil also stimmt, wie kommt die Musikindustrie dann überhaupt (legal) an persönliche daten?
Irgendwie find ich das alles so undurchsichtig, wäre froh, wenn mich jemand aufklären könnte!