
AW: Onlinekauf - keine Ware erhalten - keine Reaktion des Versenders
Zunächst sollte man den Verkäufer nachweislich anschreiben und eine Frist zur Lieferung setzen (das tut man in der Regel per Einschreiben). Reagiert der Verkäufer immer noch nicht, oder behauptet er, das Teil sei "auf dem Postweg verschollen" sollte man professionelle Hilfe (Anwalt) nehmen. Sehr gut machen sich für solche Fälle Rechtschutzversicherungen 
Sollte der Verkäufer darauf bestehen, dass die Ware versandt wurde, muss er einen Nachweis erbringen. Und dabei ist es egal, ob der Versand versichert oder unversichert war. Das hat nur Bedeutung ob man sein Geld wiederbekommt, wenn das Teil TATSÄCHLICH auf dem Versandweg verloren ging. Und dass kann nur der Verkäufer mit entsprechenden Belegen oder Zeugen nachweisen. Kann er das nicht, wird sicherlich davon ausgegangen, dass er es gar nicht verschickt hat.