
AW: Kann man jetzt angezeigt werden ?
Betrug wäre das Verschaffen eines Vorteils.
StGB § 263 Betrug
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält ...
Das was du genannt hast - insbesondere eine Einigung - erfüllt nicht im Geringsten den Straftatbestand.
Im Gegenteil, der Fall, dass ein Verkäufer nicht mehr liefern kann ist sogar gesetzlich geregelt (§ 275 BGB). Selbst ohne Einigung hätte der Verkäufer nicht liefern müssen und es wäre kein Straftatbestand erfüllt.
Und warum sollte jemand, der sich mit dem Käufer geeinigt hat plötzlich mit Anzeige wegen Betrug rechnen. Solche Käufer würde ich mir persönlich wirklich nicht wünschen ...