
AW: Wenn Ebay Verkäufer keine Ware schickt ? ? ?
Zunächst mal ein paar allgemeine Anmerkungen:
Im Auktionsangebot stand "unversicherter versand" nun hab ich etwas gegoogelt und da stand das sich viele mit dem unversicherten versand raustricksen können!
Heist sie tun so ob als die Ware versendet wäre und tricksen so den käufer ab..heist dann Ware ist wohl verloren gegangen Käufer trägt risiko!"
Ob der Käufer das Risiko der Zustellung trägt oder nicht ist von unversichertem oder versichertem Versand völlig unabhängig. Es kommt darauf an, ob eine Hol- oder Bringschuld besteht (Infos dazu im Gesetz oder hier [url]http://forum.e-recht24.de/3151-transportschaeden.html[/url] ). Wenn nichts anderes festgelegt ist, trägt der Käufer immer das Risiko, egal ob versichert. Die Frage ist nur, ob das Versandunternehmen Schäden in Höhe der Versicherung erstattet oder nicht.
Aber: Der Verkäufer muss nachweisen können, dass er die Ware auch wirklich bereitgestellt hat (zur Post gebracht hat). Und diesen Nachweis muss er auch bei unversichertem Versand erbringen - was ungleich schwerer als bei versichertem Versand ist, da der Versender in der Regel keinen Beleg bekommt. Eine Mail allein reicht dazu nicht aus, der Verkäufer muss nachweisen, dass er seiner Verpflichtung nachgekommen ist. Sich mit "unversichertem Versand" rauszureden ist eine übliche Masche, dürfte in Streitfällen allerdings völlig belanglos sein.
Andererseits könnte auch - abhängig von der Ware - ein unversicherter Versand Fahrlässigkeit bedeuten, da der Verkäufer bei der Übergabe an das Versandunternehmen im Auftrag des Käufers handelt. Und sobald Fahrlässigkeit vorhanden ist könnte sich das Risiko umkehren, Ist aber auch vom Einzelfall abhängig.
Man sollte in solchen Fällen den Verkäufer anmahnen (und nicht nur per Email sondern nachweislich - zB. Einschreiben), die Ware zu liefern - und wenn er darauf besteht, dass er die Ware verschickt hat, sollte er einen Nachweis erbringen. Kann er das nicht - Pech für ihn.
Ob man in einem solchen Fall zum Anwalt gehen soll, hängt von jedem selbst ab. In einem Fall, indem der Verkäufer den Kürzeren zieht muss er die Kosten ersetzen. Ebenso alle weiteren Auslagen. Zieht man selbst den Kürzeren (zB. der Verkäufer hat einen Zeugen für den Versand) bleibt man auf den Kosten sitzen.
Übrigens muss der Verkäufer nur dann etwas zahlen wenn man sich den Artikel anderswo beschafft, wenn es sich um Schadensersatz handelt - also die entsprechenden Voraussetzungen (Schuld des Verkäufers) erfüllt sind. Handelt man diesbezüglich vorschnell kann man ganz schnell auch noch auf den Kosten sitzenbleiben.
Und ich persönlich würde zusätzlich eBay von den Machenschaften des Verkäufers informieren (zB. die Mails hinschicken, wo er mehr Geld fordert)