wie man vielleicht schon an dem usernamen erkennen kann, hat "man" sich dumm angestellt.
und zwar: man hat einen artikel bei ebay ersteigert, den man gar nicht haben will. aus naivität zugegebenermaßen, aber auch ein bisschen aus wohlfahrt, weil es um eine gute sache ging.
nun hat man tatsächlich die auktion gewonnen, ärgert sich und bietet dem verkäufer diverse möglichkeiten an, um vom kaufvertrag zurückzutreten (unter anderem eine spende in höhe des drittels des auktionspreises (50 euro, 158 euro). der verkäufer stellt sich aber als gar nicht kulant dar und beharrt auf den kaufvertrag.
man würde sich freuen, wenn es jetzt keine gardinenpredigten geben würde, "man" weiß, dass man für sein verhalten nicht gerade den nobelpreis bekommen wird.
dennoch würde man (wieso darf man eigentlich nicht ich sagen?) gerne tipps hören, wie man vielleicht aus der verantwortung kommen könnte.
man dachte z.b. an die rücktrittsmöglichkeit gem. fernabsatzgesetz, der verkäufer stellte folgendes in die beschreibung:
"Alle Auktionen von xy e. V. sind Auktionen für den guten Zweck, die nicht gewerbsmäßig erfolgen. Sämtliche Erlöse fließen unmittelbar dem als gemeinnützig anerkannten Verein xy e. V. zu.
Der Ersteigerer geht nach Beendigung der Auktion einen Kaufvertrag mit dem xy e. V. ein. Er ist rechtlich verpflichtet, den Ersteigerungserlös zu zahlen und die Ware abzunehmen bzw. die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Aus dem Kaufvertrag ist Vernetzte Welt für Kinder e. V. berechtigt die Erfüllung des Vertrages bzw. Zahlung des Ersteigerungserlöses auf den Rechtsweg zu verfolgen. xy e. V. übernimmt nach Beendigung der Auktion ausdrücklich keine Gewährleistungspflichten hinsichtlich der angebotenen Auktionsartikel. Diese sind von Widderrufs-, Rückgabe-, Umtausch- und Nachbesserungsansprüchen seitens des Ersteigerers ausgeschlossen.
xy e. V. erteilt keine steuerliche Spendenbescheinigung über den Ersteigerungserlös der eBay Auktion, da sich hierbei um keine Spende, sondern um einen Kauf handelt. Der Ersteigerer erwirbt durch die Zahlung des Ersteigerungserlöses die Auktionsware. Daher handelt es sich nicht um eine Spende, da durch die Auktionsware ein Gegenwert vorliegt.
Der Ersteigerer, der weder binnen sieben Werktagen nach Beendigung der Auktion in Kontakt mit xy e. V. tritt, oder grundlos den Ersteigerungserlös nicht bezahlt, wird mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen belegt.
Bei Auktionen über Dienstleistungen (z. B. Veranstaltungen, Konzerte, Meet & Greets, Komparsenrollen etc.), die an einem bestimmten, in der Auktion ausdrücklich erwähnten, Tag bzw. Zeitpunkt stattfinden, verliert der Ersteigerer den Anspruch auf die Leistung, wenn er aufgrund eigenen Verschuldens den Termin nicht einhält. Der Anspruch auf Zahlung des Ersteigerungserlöses wird von xy e. V. im Wege der Zwangsvollstreckung bzw. auf dem Rechtswege verfolgt.
Derjenige Ersteigerer, der lediglich aus "Spaß" an den Charity Auktionen von xye. V. mitbietet und nach Beendigung weder zahlt, noch in sonstiger Weise in Kontakt mit xy e. V. tritt, bekommt nicht nur eine "negative Bewertung", sondern wird auch von der Möglichkeit jeder weiteren Auktionsteilnahme ausgeschlossen."
Der Verkäufer hat bisher rund 500 Auktionen, handelt es sich bei einem eV um einen gewerblichen Anbieter?
Man hat sich brav gemeldet, heißt das also, dass nur die Drohung einer negativen Bewertung noch greift?
Hat man irgendwelche Möglichkeiten da raus zu kommen? Man weiß, man hat sich dumm angestellt.
Hilfe erwünscht!
Welche (finanziellen) Folgen hätte eine Nichtbezahlung? Welche Eskalationsstufen gibt es?