
AW: Betrug mit Abmahnungschreiben
Ja schön, 2 Lieder, aber die meisten haben bekanntlich mehr Dateien in ihrem Fundus die fließig geteilt werden, hier würde dieses Urteil dann nicht greifen. Da laden die Firmen einfach 20 Dateien und protokollieren diese. Wo ist das Problem? Bei so manchem Saug-kiddie finden sich immer mehr als 10 Dateien im Share, weil sie auch meist mehr als 10 Dateien runterladen. Dürfte somit die wenigsten betreffen dieses Urteil.
Auch schließt es ein Zivilverfahren nicht zwingend aus, das Strafverfahren ist meist nur um die IP zu bekommen.
Auch zweifel ich an der Kenntnis der Richter über Tauschbörsen:
5. Bei den Vorgängen in P2P-Tauschbörsen handelt es sich um Individualkommunikation. Indem die P2P-Klienten durch das jeweilige P2P-Programm zusammengeführt worden sind, handelt es sich denknotwendig um die Kommunikation zwischen zwei Personen, die über den jeweiligen Anschluss miteinander kommunizieren. Kein Dritter ist hier im Bunde.
Zwar haben sie schon recht das die Verbindung zwischen zwei Personen besteht, aber die Datei selbst, stammt nie von nur einer Person, sondern setzt sich ja aus verschiedenen Paketen zusammen. Diese stammen alle von verschiedenen Usern die einzelne Pakete an mich schicken, der Client setzt die dann gleichzeitig zusammen.
Also um eine Datei zu bekommen, habe ich mit mehreren Personen eine individual-kommunikation gehabt, die wiederum auch untereinander kommuniziert haben können.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung