Hi,
gehen wir mal von folgender Tatsachen aus:
- Ich würde eine Domain registrieren, wo ein Teil der Domain ein Namendlich geschütztes Wort ist.
- Gehen wir weiter davon aus, das das geschützte Wort z.B. Ostsee lautet.
- Derjenige, der das Namensrecht auf Ostsee hat, hat u.a. die Domain ostsee-management.[COLOR="red"]de[/COLOR] registriert
- und die letzte Annahme lautet: Was würde passieren, wenn ich "theoretisch" die Doamin : ostsee-management.[COLOR="Red"]eu[/COLOR] registieren würde und diese für komerzielle Zwecke nutzen wurde
- Fakt ist aber, das der geschütze Name KEINE eingetragene Marke im [URL="https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html"]Markenregister [/URL]ist
Könnte der Inhaber, der das Namensrecht hat, mich "verklagen" bzw. um rausgabe der Domain "bitten" ?
Wie ist das gennerell mit Namensgeschützen Domains. Darf hier der Name in keinerlei Kostellation in der Domain vorkommen?
Theorisch verstößt man doch hier nicht gegen Gesetze, da der geschütze Name nicht direkt verwendet wird. Oder sehe ich hier was falsch ?
Schön wäre es, wenn man meine Fragen direkt beantworten könnte. Es wäre mir aber auch recht, wenn jm. einen § zur Hand hat, wo ich mich selber weiter schlau machen kann.
P.s. Die Doamin "ostsee" ist hier natürlich fiktive. Spiegelt aber auf sehr deutliche Art und Weise meine Frage wieder.
Vielen Dank schon mal für eure Mühe