
AW: Ungültige Regelungen in den AGB
Zunächst die Frage, sind AGB überhaupt das Richtige? Nach Gesetz sind AGB vorformulöierte Vertragsbestandteile, also gelten die meiner Meinung nach nur für Verträge. Wer auf eine solche Seite geht schließt wohl kaum Verträge ab, damit wären die also gar nicht gültig. Kurz, das richtige wären hier meiner Meinung nach Nutzungsbedingungen o.ä., aber AGB eher nicht.
Zu den einzelnen Punkten:
- Verantwortlichkeit des Users: keine Chance, mit was auch immer. Zig mal diskutiert hier im Forum, etliche Artikel dazu im Internet, unzählige Urteile: Der Betreiber ist zumindest mithaftbar, selbst wenn er die Verantwortung (egal womit) auf den Ersteller abschieben will. Eine Distanzierung ist unmöglich, das schnellstmögliche Entfernen ist gesetzliche Pflicht des Betreibers.
- Urheberrechtsverletzungen: Das Gleiche. Da Bilder, Texte, Links alles Inhalte sind und der Betreiber für Inhalte verantwortlich ist. Also auch hjier keine Chance der Abwälzung der Verantwortlichkeit.
- Es muss so gemacht werden, dass das Akzeptieren im Nachhinein beweisbar ist (wann, wer ...) Es müssen also entsprechende programmtechnische Voraussetzungen geschaffen werden.
Und was die Erlaubnis des Betreibers angeht: Ein Betreiber hat das Recht (und die Pflicht) ALLE Inhalte seiner Webnseite zu kontrollieren. Dazu gehören meiner Meinung nach auch PMs. Was, wenn sich über die PMs der Seite Leute zu Straftaten absprechen und im Endeffekt herauskommt, dass es über diese Seite war ? ...
Wer das nicht akzeptiert, muss ja nicht auf die Seite gehen. Kein Betreiber einer Webseite ist verpflichtet, jeden auf seine Seite zu lassen, genauso wenig alles zu akzeptieren, was seine Benutzer schreiben oder posten. Meinungsfreiheit zählt hier nicht, da es sich um das Verhältnis von Privat- (oder juristischen bei Firmen) Personen zu anderen Privatpersonen handelt.