
AW: Ein Portrait (Foto) von mir, von jemand anderem gemacht. Urheber?
Da gibt es rechtlich keinen Unterschied zwischen Kamera in der Hand und Kamera in der Wand. Warum sollte es auch?
Wenn es da keinen gäbe, wäre der Betreiber des Automaten der Urheber, da der fotografierte selbst den Automaten nicht bedient.
Denn wenn ich jemandem meinen Fotoapparat in die Hand drücke, ist rechtlich gesehen der andere der Urheber des Bildes.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.