
AW: Fremdrouter zum download nutzen?
Wenn derjenige, der den Zugang zur Verfügung stellt nicht nachweisen kann, wer es gewesen ist, haftet derjenige unter Umständen (ist nur bei rechtswidrigen Sachen relevant). Wenn man also jemandem den Zugang gewährt, muss man sich im Klaren sein, dass man eventuell mit zur Verantwortung gezogen wird. In der Regel ist man auch der erste, der belangt wird, da über die IP nur der Anschlussinhaber ermittelt werden kann.
Inwieweit das "ungewollte" Zulassen via WLAN dazu gehört hängt davon ab, ob und wie man sein WLAN gegen unbefugte Benutzung gesichert hat (also ob "kriminelle Energie" bei der "Mitbenutzung" aufgewandt werdne musste). Ich glaube in diesem Zusammenhang hast du auch das Urteil gelesen, oder?
Im Endeffekt ist das wie beim Auto: Wird der Fahrer nicht ermittelt, muss der Halter haften, es sei denn, das Auto wurde ihm nachweislich vorher gestohlen.