ISt das eigentlich illegal
wenn man externe Rapidshare Links
auf der Page hat?
Ich habe es mal irgendwo gelesen dass das legal ist
stimtm das?
gruß freak
ISt das eigentlich illegal
wenn man externe Rapidshare Links
auf der Page hat?
Ich habe es mal irgendwo gelesen dass das legal ist
stimtm das?
gruß freak
Links selbst können kaum illegal sein. Wenn die aber auf etwas Illegales zeigen, haftet man dadurch, dass man die Links auf seine Seiten setzt. Sprich: Wenn man Links auf illegale Inhalte (Seiten, Programme ...) setzt wird man mitverantwortlich.
aber wenn man doch Mp3s
auf die WS mit externen Rapidshare wenn sie Mp3s
beinhaltenn ist das doch nicht illegal oder?
Ich hab deinen Satz zwar nicht verstanden, aber es geht im Endeffekt darum, ob das, auf das verlinkt wird rechtswidrig ist oder nicht.
Es ist völlig egal ob es MP3s sind, Videos sind oder es sich um Software handelt. Du verlinkst auf rechtswidrige Inhalte und hilfst durch das Setzen mit zur Verbreitung dieser Dateien. Was sollte daran bitte legal sein?
Und was meinst du mit "externen" Rapidshare? Steht der bei dir vor der Tür oder wie? Wenn du damit Rapidshare-Loader meinst, bzw. Files für diese Software die Links enthalten, was sollte an denen nun legaler sein?
Aber noch mal von vorn. Das Anbieten, also hochladen und verbreiten, von urheberrechtlich geschützten MP3s ist rechtswidrig. Der Download u.U. auch.
Wenn jetzt jemand, auf diese rechtswidrig hochgeladene Datei verlinkt und somit hilft, diese Kopie weiter zu verbreiten. Weshalb sollte dies nicht verboten sein? Ich würde hier zumindest eine Mitstörerhaftung sehen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
danke für eure antoworten
und wie kann man rausfinden
das die dateien urheberrechtlich geschützt sind??
Man muss davon ausgehen, dass sie urheberrechtlich geschützt sind, da das Gesetz automatisch für alle Werke gilt und keine zusätzliche Kennzeichnung erforderlich ist.
Nur wenn der Urheber einer (uneingeschränkten) Verwendung zugestimmt hat - und das muss deutlich erkennbar und im Zweifel durch den Verwender nachweisbar sein - kann davon ausgegangen werden, dass das Urheberrecht keine Riegel vorschiebt.
Und besonders bei Musik, Bildern, Texten ... muss davon ausgegangen werden, dass die Dateien urheberrechtlich geschützt sind - oder irgendwann mal waren und dass die angebotenen Dateien inzwischen rechtswidrig sind.