
AW: Kosten-Rueckerstattung nach 10 Monaten
Es könnte noch etwas einfacher sein, auf Basis von dem, was bisher hier stand:
Erheblich ist die Frage, ob die Ware angekommen ist oder nicht. Dafür ist der Verkäufer beweispflichtig. Einen vollständigen Beweis kann er sicher nicht erbringen und so sieht es erstmal schlecht für ihn aus. Aber vielleicht hat er ja ein ordnungsgemäß geführtes Postausgangsbuch mit allen Postausgängen und dann köööönnte ein Anscheinsbeweis erbracht worden sein. Aber glaubt man dem?
Das jemand eine Email schickt mit "bitte innerhalb xxx Tagen melden, wenn nix ankommt" ist zwar eine nette Geste, rechtlich gesehen werte ich die sehr niedrig. Denn das könnte man noch leicht aushebeln, da das kein Vertragsbestandtteil geworden ist (gab ja keine Zustimmung mit "ja, ich melde mich innerhalb von xxx Tagen"). Und ob man bei der aktuellen Auslegung von Verbraucherrechten mehr kann, ist fraglich. Ein rechtlichtes Zeitlimit für die Rückerstattung könnte die Verjährung sein - aber da fehlt noch ein bissl Zeit.
Aaaber: Da das im Zweifel vor dem Amtsrichter landet, kann der auch was völlig "eigenständiges" drüber denken und so entscheiden. Und ob die Berufungssumme erreicht wird und ob eine Berufung dann noch sinnvoll ist?!
Rechtsanwalt Hendrik Peters
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