
AW: Name des Inhabers im Impressum erforderlich?
Steht im Gesetz, § 5 (1) TMG
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und,
Ich würde daher von einem Ja ausgehen. Man möchte im Falle von Ansprüchen/Problemen ja schließlich wissen, an wen man sich da zu wenden hat.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung