
AW: Preisbindung bei Onlineshop
Ich würde sagen, es kommt darauf an, wie der Händler sich weiter verhält. Lässt er es trotz des "Irrtums" bei dem Preis muss er liefern, passt er den Preis sofort an muss er den Irrtum nachweisen. Da gibt es beispielhafte Rechtssprechungen für, die besonders darauf abzielen, ob der Preis als "Köder" geeignet ist oder wirklich "unmöglich".
Auch stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, wenn nicht muss er nicht liefern.
[url]http://forum.e-recht24.de/3073-vertragsabschluss-bestellung.html[/url]