
AW: Vertragsabschluss bei Bestellung
Mit Internetrecht hat das nichts zu tun, ist normales BGB was hier zur Anwendung kommt. Der Händler wird in der Regel anfechten, mit Begründung auf Irrtum. Wenn überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, was ich hier nicht sehe. Es kam anscheinend weder eine Rechnung, noch die Ware. Die Bestätigung ist keine Annahme des Kaufangebotes, sondern lediglich eine Informationspflicht. Somit wurde kein Kaufvertrag geschlossen. Der Händler muss nicht liefern, selbst wenn einer vorliegt. Er könnte aus meiner Sicht wirksam anfechten.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung