
AW: Link zur Datei, obwohl EULA davor
Also das Urteil dazu würde mich mal interessieren, um was ging es da genauer vom Sachverhalt her? Bzw. wo kann man es finden?
Also wenn es um einen Download geht, ist die EULA bindend (auch wenn viele Klauseln meist eh nicht gelten in D.). Wurde die Software gekauft, ist die EULA völlig egal, da der Kaufvertrag die Grundlage am Eigentumserwerb ist und weiterhin das lapidare "Ich stimme zu" keine Erklärung in diesem Sinne darstellt.
Aus meiner Sicht hat die EULA somit auch nichts mit dem "WOHER" der Software zu tun, sondern lediglich mit der Nutzungsberechtigung. Deshalb wird i.d.R. die EULA ja auch bei der Installation gezeigt, nicht beim Download.
Wenn nicht, würde ich sagen das somit kein Vertrag zustande kommt. Woher soll der Nutzer der Software auch wissen, das es einfach nur verlinkt wurde und die Seite keine Berechtigung dazu hatte? Liegt wohl kaum in der Pflicht des Nutzers beim Download.
Aber so recht verstehe ich deine Fallkonstruktion auch nicht, hoffe ich habe es dennoch richtig wiedergegeben.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung