
AW: Urheberrechtsverletzung Bilder, Texte
Wenn 2. die Bilder selbst erstellt hast, hast er ein Urheberrecht, bzw. mind. ein Leistungsschutzrecht auf die Bilder. In beiden Fällen müsste 1. zumindest eine Vergütung an 2. entrichten.
Weiterhin müsste eine Einwilligung von 2. vorliegen, das 1. die Bilder verwenden darf. 2. könnte aus meiner Sicht von 1 Unterlassung fordern, sowie auch Schadensersatz.
Ebenso stellt das Kopieren der Artikelbeschreibungen meiner Meinung eine Rechtsverletzung dar, zwar nicht unbedingt des Urheberrechts, aber eine wettbewerbliche nach UWG. Da gab es letztens etwas zu, will nur gerade nicht aus meinem Gedächtnis raus.
Weiterhin könnte die Behauptung das 2. nur ein Wiederverkäufer sein, ebenfalls unzulässig sein.
Ich würde 2. empfehlen in beiden Fällen sich von einem Anwalt genauer beraten zu lassen, der kann auch die Abmahnung gleich mit formulieren.
Zum Beweisen. Wenn 2. Urheber ist, dürfte es ja nicht schwer sein die nachzuweisen, weiterhin sollten Screenshots von den Webseiten des 1. mit den kopierten Bildern erstellt werden.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung