
AW: Allgemeine Frage an alle
Wären sicherlich via Simpsons mit geschützt, genauso wie die Namen der einzelnen Simpsons selbst (Bart Simpson, Homer Simpsons usw.) die ja schon Marken darstellen und für Produkte verwendet werden.
Somit wäre eine Verwendung von Sideshow Bob, in Kombination beider einzelnen Wörter, aus meiner Sicht ebenso untersagt wie Bart Simpson für gewerbliche Zwecke zu verwenden.
Nachlesen kann man das im MarkenG bzw. UrhG, ob diese auch eingetragen sind kann man beim DPMA erfahren.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung