Hi Folks,
wenn ich als Webmaster fuer einen Domain-Inhaber die Webseiten
mache, und diese -nach Abnahme- online gestellt werden, hafte
ich dann fuer die Inhalte der erstellten Seiten bzw. des Webauftritts,
wenn dort was nicht in Ordnung ist?
Beispiele:
a) die Anbieterkennzeichnung ist ungenuegend oder fehlerhaft
b) Seiten enthalten Inhalte, die von Dritten als jugendgefaehrdend
(oder pornographisch) eingestuft werden.
Kann ich meine Verantwortung auf die technische Umsetzung ein-
schraenken, da die Inhalte ja vom Auftraggeber (Domain-Inhaber)
vorgegeben werden und ich mich im wesentlichen nur um die
HTML-Programmierung, Layout und Stil kuemmere?
Habe ich dann ueberhaupt das Urheberrecht? (Schliesslich stammen
die wesentlichen Inhalte (Texte/Bilder) ja nicht von mir; von mir
stammen z.B. Navigationselemente und ******-/Layouttechniken)
Und mit einer Abnahme des Werkes muesste doch eigentlich dann die
Verantwortung fuer die Veroeffentlichung auf den Auftraggeber ueber-
gehen, oder?
Was meint Ihr dazu?
Gruss, Robin24