
AW: Urheberrecht bei Schulaufführung
Sehr konkret formuliert, könne evtl. gelöscht werden. 
Also bei der Aufführung selbst sehe ich persönlich keine Probleme, nach §52 I, da es sich um eine Schulveranstaltung, mit erzieherischem Zweck (Umweltschutz) handelt und diese unentgeltlich (?) und in einem begrenzen Kreis von Personen stattgefunden hat. Fraglich wäre nur die Zustimmung der Urheber, zur Verwendung der Materialien.
Eine Verbreitung via Internet, würde meiner Meinung nach jedoch diesen Kreis verlassen. Zum einen wäre es nicht mehr vom Personenkreis eingegrenzt, sondern öffentlich. Auch handelt es sich aus meiner Sicht nicht mehr um eine Schulveranstaltung sondern lediglich ein Video von selbiger. Somit müssten Vergütungen an die Urheber gezahlt, sowie deren Zustimmung eingeholt werden.
Weiterhin wäre es denkbar das Firmen sich beschweren könnten, da ihre Autos als "Dreckschleudern" dargestellt werden und somit im negativen Licht erscheinen, sofern es sich um aktuelle Modelle handelt.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung