
AW: Marken und Domainreccht
Also bezgl. der Domains mit TLD als Markenname, der Schutz muss ja nicht zwingend durch Eintragung entstehen, sondern kann auch durch Verkehrsgebrauch entstehen. So würde google, für google.de keine Eintragung benötigen, genauso ebay könnte aus meiner Sicht darauf Rechte geltend machen, inkl. der jeweiligen TLD, da es sich um eine Firma handelt die ausschließlich im Internet tätig ist und auch die Domain + TLD zum Firmenkennzeichen werden kann, wenn diese in der Werbung usw. mit erwähnt wird. Ich denke das somit auch eine Eintragung machbar wäre, wüsste jetzt auch nicht was dagegen sprechen könnte. Sofern keine freihaltebedürftigen Begriffe verwendet werden, die einer Eintragung entgegenstehen.
Was die Gleichnamigkeit angeht, bei gleichen Klassen, im Streit um eine Domain, ist nicht unbedingt derjenige der eine Eintragung beim DPMA gemacht hat im Recht auf die Adresse. Wenn der Domaininhaber, seit Jahren unter der Domain tätig ist und eine gewisse Marktdurchsetzung/Bekanntheitsgrad nachweisen kann, könnte er die Domain durchaus behaupten. Ist dann aber eine Beweissache.
Wenn z.B. Ebay nicht eingetragen wäre und ich mir die schnell registrieren für meine Auktionsplattform lasse (mal angenommen die beim DPMA pennen ein wenig) und anschließend die Domain einfordere, würde ich die wohl kaum bekommen. Da die Inhaber von Ebay.de eine deutlich höheren Bekanntheitsgrad etc. haben, als meine Firma die ich unter Ebay eingetragen habe. Beweisen können die das wohl auch. 
Was Privat und Gewerbe angeht, hat aaky ja schon erwähnt.
Ich glaub das Internet könnte in manchen Bereichen echt mehr ein "rechtsfreier Raum" sein.
Warum das? Anarchie? 
kann so ein Gewohnheitsrecht auch z.B. auf Nicks zustande kommen?
Da gibts glaube ich nen Urteil zu, Maxem, wenn ich mich richtig erinnere, ging es um einen Nicknamen/Spitznamen den jemand im Internet gebraucht und darunter auch eine Domain registriert hatte und einer Kanzlei die ebenso hieß.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung