
Zitat von
Heiko
Ich betreibe eine WEbseite, welche sich ausschließlich mit den 80er Jahren beschäftigt. Unter anderem haben wir eine recht umfangreiche Chronik online. In dieser habe ich einen kurzen Bericht und ein Foto drin, von dem wohl schlimmsten Verbrechen der achtziger Jahre, dem Gladbecker Geiseldrama. Für das Foto welches dann auf meienr Seite zu sheen war habe ich als Bildurl-Verknüpfung der Rheinmainzeitung geholt. Das Bild selbst gehört der DPA.
Das Foto zeigt die S.B. wie sie gerade eine Pistole von einem der Gangster an den Hals gelegt bekommt (das Bild müßte bekannt sein, weil es die Medien hoch und runter ging).
Die Mutter der verstorbenen S.B. hat mich nun auf Persönlichkeitsverletzung verklagt und mir gleichmal 500 EU in Rehcnung gestellt.
Da mir das Prozessrisiko zu groß erschien und zwei Anwälte, die mich kostenlos beraten haben auch der meinung waren, dass die Klage zwar auslegungssache wäre, so wie sie formuliert ist, aber die Chancen würden im Streitfall 50:50 stehen.
Ich mußte dann auch eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Was ich nicht verstehe, meine Seite befasst sich mit dem Zeitgeschehen und da gehört sowas nunmal rein (über etwaige moraliche bedenken kann man streiten), sonst müßten auch sämtlich Jahrbücher eingestampft werden und schlußendlich gehöert das Bild der DPA und die sind nicht der Meinung und lassen das Bild auf dem Markt?!