
AW: Verkauf ab 18 Jahren?
Das Problem ist, man muss als Verkäufer solche Dinge die Gesetze einhalten (in dem genantnen Beispiel würde ich das Waffengesetz schon als relevant ansehen).
Und dazu gehört, dass man gewährleisten muss, dass die Leute Ü18 sind. Der Beweis liegt bei dem Verkäufer, nicht beim Käufer. Wenn also jemand etwas gekauft hat, der nicht 18 war, muss der Verkäufer nachweisen können, das man alles getan hat um das zu verhindern.
Und eine bloße Alterseingabe wird wohl kaum ein Gericht als "ausreichende" Prüfung anerkennen. Eine PostIdent schon. Übnrigens auch nicht mehr die PA-Nummer, da es dafür inzwischen generatoren gibt. Eine PA-Kopie als Fax oder Mail würde ich als Gericht auch nicht anerkennen, da soetwas ganz einfach "editiert" werden kann (eine kleine Zahl geändert fällt bei Mail, Fax oder Kopie nicht auf).