Hallo,
kann mir jemand sagen, ob bei Internetauktionen als Gerichtsstand der Wohnort des Verkäufers (Privatperson) oder der Wohnort des Käufers (Privatperson) gilt?!
Wo könnte ich das gegebenfalls nachlesen?
Meinen Dank im Voraus.
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob bei Internetauktionen als Gerichtsstand der Wohnort des Verkäufers (Privatperson) oder der Wohnort des Käufers (Privatperson) gilt?!
Wo könnte ich das gegebenfalls nachlesen?
Meinen Dank im Voraus.
Nachlesen kann man das in der ZPO (Ziilprozessordnung).
Danach ist der Gerichtsstand am Leistungsort. Kommt also auf den Vertrag an, wo der Verkäufer leisten muss. Wenn nichts andres geregelt ist das meines Wissens bei Versand der Ort, an dem die Ware dem Versandunternehmen übergeben wird (normalerweise der Sitz des Verkäufers), bei Ladengeschäften der Ort des Ladens.
Der Gerichtsstand kann aber auch über Vertrag (AG) geregelt werden. Dann gilt die Vereinbarung.
[FONT="Lucida Console"]Du kannst über Korrespondenzanwalt auch am Wohnort des Verkäufers klagen (den kann Dein Anwalt an Deinem Wohnort beauftragen), wenn die Rechtslage klar ist, brauchst Du gar nicht anzureisen. Mahnbescheid auch am Wohnort des Verkäufers. Wenn der Beklagte verliert, muß er alle Deine Kosten ersetzen, auch Deine Reisekosten.[/FONT]
Das ist doch der Leistungsort, es sei denn, etwas anderes ist vereinbartDu kannst über Korrespondenzanwalt auch am Wohnort des Verkäufers klagen![]()